AufgabeAnlagen in und an Gewässern

Maßnahmen im 60-Meter-Bereich von Gewässern erster und zweiter Ordnung dürfen nach Artikel 20 BayWG nur mit Anlagengenehmigung des Landratsamtes Miltenberg errichtet, wesentlich geändert oder stillgelegt werden.

Die Genehmigungspflicht besteht auch für einige Gewässer III. Ordnung, die durch Rechtsverordnung der Regierung von Unterfranken bestimmt wurden.

Die wasserrechtliche Genehmigungspflicht besteht insbesondere auch für Maßnahmen, die keiner Baugenehmigung bedürfen.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Herr Kugler
Sachbearbeiter
09371 501-28809371 501-79286E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
  • Programm BEN - Nieder- schlagswassereinleitungen

    Programm BEN - Niederschlagswassereinleitungen

  • Überschwemmungsgefährdete Gebiete

    Überschwemmungsgefährdete Gebiete

  • Hochwassernachrichtendienst

    Hochwassernachrichtendienst (Screenshot)

  • Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

    Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

  • Bodeninformationssystem Bayern

    Breitband Logo

  • Badegewässer

    Badesee Niedernberg

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung